Kosten

Die Kosten für rechtsanwaltliche Tätigkeit inklusive Mediation ergeben sich verpflichtend aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richten sich nach dem sog. Geschäfts-, Streit- oder Gegenstandswert. Gerne gebe ich Ihnen in einem Erstgespräch Auskunft über die Kosten, die Sie zu erwarten haben.

Für ein Erstgespräch dürfen nach RVG nicht mehr als 190,- € berechnet werden.

Sollten Sie über geringes Einkommen verfügen, kommt unter bestimmten Umständen eine staatliche Unterstützung ("Beratungshilfe") bei außergerichtlicher Beratung oder die Prozesskostenhilfe bei gerichtlicher Vertretung in Betracht. Sprechen Sie mich an.

Infos zu Prozesskostenhilfe:

https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/zivilgerichtsbarkeit/beratungs_und_prozesskostenhilfe/prozesskostenhilfe-156647.html

Infos zu Beratungshilfe:
https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/zivilgerichtsbarkeit/beratungs_und_prozesskostenhilfe/beratungshilfe-156426.html

Die Formulare, die Sie für die Beantragung der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe ausfüllen müssen  finden Sie, wenn Sie auf die folgenden Buttons PKH (Prozesskostenhilfe) oder BH (Beratungshilfe) klicken.